Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Verlorene Kinder

Mord an Kindern und Enkelkindern
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HIER ENTSTEHT EINE NEUE SEITE ÜBER
UNSEREN WEG ZUM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF
FÜR MENSCHENRECHTE

Die Seite wird schrittweise aufgebaut und vervollständigt

Vielleicht hilft diese Seite manchen Leser zu Erkenntnissen,
bei juristischen Entscheidungen in der letzten Phase.

In der Hoffnung, das unseren Enkel dort geholfen wird,
haben wir ausführliche Dokumente und praktische
Beweise durch den Akt nach Strassburg versandt.
Da wir vom zweiten Enkel keine Dokumente und nie einen
Kontakt hatten, konnten wir für Angelikas Schwester
nichts übersenden.

Wir waren zweimal (!) dort, im Jahre 2009 und
2012;  In beiden Fällen, so hieß es sei unsere
Beschwerde nicht zulässig und wurde ohne weitere
Begründung  eingestellt.
Es wurde hingewiesen, das eine Fortsetzung in die
nächste Kammer, nicht möglich sei!

Diese Einrichtung der EU, gibt die Möglichkeit von Bürgern in
den Konventionsstaaten ( Vertragsstaaten der Union) eine
Individualbeschwerde, also Einzelbeschwerde eines Bürgers
ein zu bringen, auch ohne Anwalt.

Das heißt, wenn alle Innerstaatlichen Wege durchlaufen sind
und die dabei festgelegten Menschenrechte verletzt wurden,
so besteht die Möglichkeit einer solchen Beschwerde.

Bei uns ist es gar nicht zum Durchlaufen innerstaatlich aller
Instanzen gekommen, weil unser Fall nicht behandelt wurde,
somit kein Zugang zum Gericht möglich war.

Art.6 der MRK sieht vor, das Jedermann , der seine Sache einem
Gericht vorbringt, diese in rascher und billiger Weise behandelt wird
und hat damit ein Recht auf eine Sachentscheidung.

Wir haben eine solche nie bekommen;
schwerwiegende Strafanzeigen wurden eingestellt, Sachentscheidungen
gibt es bis heute nicht.
Es wird auch der objektiven Forderung wo die Kinder sind, bzw.
wie Deren Schicksal verlaufen  ist nicht nachgegangen.

Wer glaubt, das er finanziell ausgeblutet und nervlich am
Ende ist, weil er innerstaatlich alle Instanzen durchlaufen hat
zu seinem Recht kommt, irrt meist gewaltig !

Weit mehr als 90 Prozent aller Beschwerden werden mit
einer Fackel, einen vorgedruckten Formularbrief abgewiesen.

Es heißt immer wieder, der EGMR sei heillos überlastet;
Bei der Anzahl der Richter in Strassburg, ist das leicht möglich.
Oder hat man kein Interesse daran, das zu ändern ?

Wenn die zahlenden Vertragsstaaten, derart viele Vergehen gegen
Menschenrechtsartikel begehen, so muß man die Frage stellen,
ob das überhaupt ernstgenommen wird und der EGMR
nichts anderes ist, als eine SCHEINEINRICHTUNG, die nach
außen hin, die europäische Union, als eine vorbildliche
Einrichtung, einer Demokratie vorspielen soll.

Tatsächlich gibt es dort für die Allermeisten nichts zu holen.
Wie soll auch eine kleine Anzahl von Richtern, tausende
bis dahin angeschwollene Berge von Akten, die alle
Rekurse und Beschwerden im Inland durchlaufen haben
durchsichten und rechtlich ordentlich beurteilen ??

Die inneren Staaten wissen dies und finanzieren überdies
die EGMR Richterschaft, so das diese kaum eine
Verurteilung zu befürchten haben, wobei meist wie auch
bei uns, der Fall wie im Inland ,gar nicht behandelt wird !

Dann muß eine solche Einrichtung abgeschafft werden,
weil diese bei den Opfern nur falsche Hoffnungen weckt,
die dann brutal mit einer einzigen A4 Seite, vernichtet werden.

Eine solche Behandlung, die den Gerichtszugang sperrt und
nur für Auserwählte zugänglich macht,
kommt einer Diktatur gleich !

Wo sind die gelebten Menschenrechte ?

Angebliche Wahrheiten, die wie die Pandemie vorgegaukelt werden.

Davon und damit können die Bürger nicht leben !

Die gesamte Presse und visuellen Medien, die auf Hilferufe
von Bürgern nicht reagieren, nicht einmal eine Antwort
geben, sind gekauft, korrupt und kommen Ihrer
Verpflichtung als Pfeiler der Demokratie nicht mehr nach !

Der EGMR ist eine Verhöhnung der Rechtssuchenden, obendrein
mit finanzieller Schädigung und Täuschung durch eine
wertlose Einrichtung mit Postenbeschaffung für EU Beamte.

Nur ganz Wenige erhalten ein Urteil, das meist an die große
Glocke gehängt wird und so der Eindruck emsiger Arbeit entsteht.

WIR HABEN NICHT WEGEN UNS GROSSELTERN EINE
BESCHWERDE EINGEBRACHT, SONDERN FÜR EIN KIND,
DAS IN GROSSER NOT WAR;

Wegen Mordes an unserern Enkelkindern
Da uns Grosseltern die Opfereigenschaft
vom Landesgericht Korneuburg als leibliche
Grosseltern nicht anerkannt wurde, wurde
nachstehendes Schreiben verfasst.

Ohne Opfereigenschaft ist eine Beschwerde
beim EGMR ohnehin problematisch.

Da permanent einem alle Rechte abgesprochen werden,
muß man laufend dem Gericht erklären welche Rechte man hat !

Man wird getestet, was man weiss, bzw. wird ausgelotet
was man sich mit den Leuten erlauben kann,
ohne sein Gesicht zu verlieren.

ZUERST WIRD MAN FÜR BLÖD ANGESCHAUT,
FUNKTIONIERT DAS NICHT SO RECHT,
DANN STELLT MAN SICH SELBER BLÖD !

Nachstehend die allgemeine Beschwerde an den EMGR;
Eine vollständige Darstellung würde den Rahmen dieser
Website sprengen und ist auch nicht sinnvoll.

Es reicht zu erkennen, das hier weder aus Langeweile,
noch mutwillig eine dringende Beschwerde eingebracht wurde.

Wir wurden zweimal abgewiesen, ohne Chance auf
gütliche Einigung mit dem Außenminister von Österreich.
( In der Regel wird von einer Beschwerde eines
Konventionsstaates der Außenminister in Kenntnis gesetzt.)

Hier einige Teile der Beschwerde;
Zweiter Anlauf im Jahr 2012
Offensichtlich bereits zu spät !
Nach Art. 8 EMRK gehören Grosseltern zur Familie.
Es ist das seit Jahrhunderten bestehende Band einer Grossfamilie.
Nicht einmal das ist aufgefallen, das Grosseltern Rechte vor dem
Jugendamt und Dritten haben

Man will aber die Familienbande zerstören.
Österreichische Politiker sprachen:
" Auf keinen Fall zu den Grosseltern!"
( Verbot der Diskriminierung )


( Kinder haben ein gelebtes Recht auf Familie und nahe Verwandte)


Kinder werden nicht vor Gewalt und Drogen geschützt.
Bei Tod der Kinder wird vertuscht und zugedeckt !
( Recht auf Leben )

Kein Recht auf eine wirksame Beschwerde Art. 13 EMRK
Kein Recht auf ein faires Verfahren Art. Art. 6 EMRK
Kein Recht auf Freiheit durch Menschenhandel mit Kindern Art. 5 EMRK
Verbot der Diskriminierung ( Grosseltern) Art. 14 EMRK
Recht auf Leben Art. 2 EMRK
Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens Art.8 EMRK







DIESE GRUND UND MENSCHENRECHTE SIND DAS FUNDAMENT
UNSERES GESELLSCHAFTLICHEN LEBENS;

DIE NICHT MEHR BEACHTUNG DIESER RECHTE
ERGIBT EINE DIKTATUR WIE SIE OFFENSICHTLICH
ANGESTREBT WIRD;

SIE ERGIBT DEN ÜBERHANG UND SIEG DES UNRECHTES;
WENN DIE OPFER DAS NICHT AUSHALTEN, SO KÖNNEN SIE
SELBER HAND AN LEGEN, WEIL DER STAAT UNTÄTIG IST;

DANN KANN MAN ENDLICH DIE OPFER, DIE ZU TÄTER
WURDEN EINSPERREN;
DIE TATSÄCHLICHEN TÄTER WERDEN NUN ZU OPFER;
UND BLEIBEN UNBEHELLIGT!

T A T U M K E H R

Trostlos, ohne Hoffnung

Keine Hilfe für Kinder und Enkelkinder

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