Unmenschliche erniedrigende Behandlung - Verlorene Kinder

Mord an unseren Kindern und Enkeln
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RECHTLOSE BÜRGER IN EINEM STAAT OHNE MENSCHENRECHTE

Warum immer oft Jene ganz "oben Sitzen" und das Sagen haben,
welche  meist nur bösartige Eigenschaften haben,
erklärt sich dabei so, das gutmütige Menschen keine
Machtmenschen sind, die keine Ellenbogentaktik besitzen.
Während die Gutmütigen in Ruhe und Frieden leben wollen,
übernehmen die Macht- und Geldgierigen das Ruder und
bestimmen ohne Mitleid  das Schicksal der Guten.

Der Klügere gibt nach;
Das ist eine traurige Wahrheit;
Sie begründet die Weltherrschaft der Dummen !
( Maria Ebner von Eschenbach)
FOLTER, DAS IST AUCH SO, WENN MAN WEISS,
DAS ES EINEM GELIEBTEN MENSCHEN SEHR
SCHLECHT GEHT UND MAN HILFLOS
ZUSEHEN MUSS, WEIL ANDERE ES SO WOLLEN !


DAS LEBEN IST EINE KETTE VON
DEMÜTIGUNGEN,
ERZÄHLTE EIN LEBENSERFAHRENER MANN.
ER HAT WOHL RECHT WIE VIELE VON UNS WISSEN:
DOCH SOLL DAS NIEMALS FÜR KINDER GÜLTIGKEIT HABEN !
NACH ALL DEN VIELEN JAHREN
DER VERZWEIFLUNG UND ERFAHRUNGEN
MIT BEHÖRDEN UND DEM JUGENDAMT
HABEN WIR FEST GESTELLT;

HIER WIRD MIT VORSATZ UND ABSICHT
FOLTER AN KINDERN UND ANSTÄNDIGEN
ANGEHÖRIGEN BETRIEBEN;

DIES AUF ANORDNUNGEN VON LEUTEN,
DIE SICH IN DUBIOSEN VERSAMMLUNGEN UND
KONFERENZEN HERUMTREIBEN;

UM DANN KINDERN UND EINFACHEN BÜRGERN
DAS LEBEN ZUR HÖLLE ZU MACHEN!

DORT WIRD BESCHLOSSEN, DIE RECHTSORDNUNG
AUF DEN KOPF ZU STELLEN;

BESTRAFUNG DER UNSCHULDIGEN UND
BELOHNUNG FÜR DIE TÄTER.


FOLTER IST GRAUSAME, UNMENSCHLICHE
ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG UND  STRAFE
STRAFE VON PERVERSEN, GEISTESKRANKEN TÄTERN
OHNE MORAL, OHNE SKRUPEL, OHNE HERZ UND HIRN.

WENN DER VERSCHULDETE TOD VON KINDERN,
NIEMAND INTERESSIERT,
SO SOLL UNS GAR NICHTS MEHR INTERESSIEREN!

DENN GESUNDE UND NORMALDENKENDE MENSCHEN
TUN SO ETWAS NICHT !
Das Milgram Experiment zeigt auf,
wie der Autoritäts und Obrigkeitsglaube
Menschen zu Folter und grausamer
erniedrigender Behandlung bewegt.

Allein der weiße Kittel ( gleich wer diesen trägt)
ruft bei Vielen Respekt über das normale Maß hinaus.

Gehorsam wird billig in Kauf genommen, insbesondere
dann, wenn man nicht zu Gesicht bekommt, was man
angerichtet hat , wenn man nicht sieht, wie die Opfer
leiden.

Auch ist das Milgram Experiment, wieder sehr aktuell,
in der Frage der "Covid-Pandemie" !
Gehorsam wird belohnt; Ungehorsam bestraft ;



                    
Zur Definition von «Folter»

Die Konvention bezeichnet Folter als «jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierungen beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden».


FOLTER FINDET ÜBERALL STATT, NICHT NUR IN KELLERN MIT
FOLTERKNECHTEN;  AM ALLERMEISTEN UND HÄRTESTEN
TRIFFT ES DIE KLEINSTEN UND SCHWÄCHSTEN DIE KINDER;
FOLTER IST GRAUSAME; ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG UND
STRAFE, WOBEI DIE SEELISCHE FOLTER DER KÖRPERLICHEN
UM FAST NICHTS NACHSTEHT;
DIESE KANN SO EINSCHNEIDEND SEIN, BIS SIE ZUM TOD
EINES MENSCHEN FÜHRT;

DIESE BEZIEHT SICH AUF DIE OHNMACHT DES OPFERS SEINER
TOTALEN HILFLOSIGKEIT UND KEIN ERKENNEN, WARUM DIESE
GRAUSAMKEITEN STATTFINDEN;
DIESE BESTEHEN AUS TRENNUNGSSCHMERZ,  SCHIKANEN, MOBBING,
STALKING, VERSTOSSEN, LIEBLOSIGKEIT,  RECHTLOSIGKEIT,
HERABWÜRDIGUNGEN...........

SEELISCHE FOLTER FÜHRT AUF DIE DAUER ZU KÖRPERLICHEN
ERKRANKUNGEN, DENN WER SICH KRÄNKT DER WIRD KRANK;
DEPRESSIONEN,  SCHLAFSTÖRUNGEN, ERKRANKUNGEN
DER INNEREN ORGANE DURCH DEN DRUCK VON AUSSEN;


FAMILIEN WERDEN AUSEINANDER GERISSEN,
ZERSCHNITTEN WIE EINE KNACKWURST
KINDER WERDEN ENTWENDET UND FREMDUNTERGEBRACHT;
GEWALT GEGEN KINDER WIRD OFTMALS AUFFÄLLIG
MILDE ABGEURTEILT; KINDERSCHÄNDER BEKOMMEN
THERAPIE STATT GEFÄNGNIS ODER FUSSFESSELN;
ANZEIGEN UND ANTRÄGE WERDEN VERSCHLEPPT,
ODER ERST GAR NICHT ERÖFFNET;
SCHEINVERFAHREN, SCHEINERMITTLUNGEN,
EINE HEILE BEHÖRDENWELT WIRD VORGEKAUKELT;
WENN ES ABER GEGEN BÜRGER GEHT, DIE SICH
GEGEN UNRECHT AUFLEHNEN, DANN ARBEITEN
DIE BEHÖRDEN SCHNELL UND BÜRGERFEINDLICH.
MAN MERKT IN SOLCHEN FÄLLEN GAR NICHTS
VON EINER ÜBERLASTUNG, DIE IN DEN MEDIEN
UNS WEISGEMACHT WIRD.

Wir haben schon geweint, sehr viel geweint und wir waren überall;
                    Wir wissen was Du durchgemacht hast.
Du bist zum Folteropfer geworden, in einem Staat,
indem es angeblich Menschenrechte und  Kinderrechte gibt.
Gebettelt haben wir für Dich und überall wurden
wir verhöhnt und haben einen Tritt bekommen.
Deine Leiden wurden bagatelliesiert
wir wurden belächelt und sollen laufend zum
Psychiater und zur  Therapie gehen und
Psychopharmarka schlucken.
Dabei sind die Perversen und Geisteskranken
um uns rundherum !
Zustände haben wir schlimmer als im Krieg,
dort durfte man seine lieben Verwandten suchen.


Wir werden behandelt wie Verbrecher, die Justiz und
das Jugendamt verbieten uns den Umgang mit unseren Enkeln.
Sie brauchen keine Begründungen, denn hier herrscht die Willkür.
Mit Absicht und mit Vorsatz werden anständige Bürger,
gedemütigt, erniedrigt, grausam behandelt.
Kinderschänder und Drogendealer mit Glacehandschuhen
angefasst.
Kinder werden im Stich gelassen und bleiben bei gewalttätigen
Familien, oder werden Fremduntergebracht.
Dort wo finanzielle Interessen im Spiel sind , ist das
eindeutig Menschenhandel !

DAS RECHT IST NUR SOVIEL WERT,
ALS DIE JENIGEN LEUTE, DIE ES VERTRETEN !
WENN DIESE DEM RECHT KEINE BEACHTUNG SCHENKEN,
SO WIRD ALLES GESCHRIEBENE RECHT,
WERTLOSER ALS DAS PAPIER AUF DEM ES STEHT !




EIN KIND WIRD VON SEINEN ELTERN HERABGEDRÜCKT;

IHM WIRD GESAGT: " BEI DER GROSSMUTTER IST EIN ANDERES

MÄDERL SPIELEN, SIE HAT KEINE ZEIT FÜR DICH".

        DER STIEFVATER SAGT ZU SEINEM KIND:

DU BIST DAS SCHLIMMSTE KIND VON ÜBERALL;

DU STINKST AM MEISTEN AUF DEM KLO !

DIE PAAR STUNDEN HALTEN WIR AUCH NOCH AUS.

DER MITTAGSSCHLAF WIRD GESTRICHEN;

DAS KIND WIRD ANGESCHRIEN VON DER MUTTER BIS SIE WEINT!

DER GEISTESKRANKE STIEFVATER EIN SADIST, HETZT DIE MUTTER

AUF DAS KIND AUF;

DAS KIND BEKOMMT ANGSTZUSTÄNDE; HAT ALPTRÄUME; WILL NICHT

MEHR ZU IHREN " ELTERN"!!

DAS LEBEN HAT NICHT EINMAL BEGONNEN UND WIRD ZUM ALPTRAUM

VERBALES HERUNTERMACHEN EINES KLEINEN

MÄDCHENS ZERSTÖRT JEDES SELBSTVERTRAUEN !

ANSTATT ZU LOBEN UND AUF ZU BAUEN

ZUR SCHNECKE MACHEN !

Sind so kleine Hände,
Winzige Finger dran.
Darf man nie drauf schlagen,
die zerbrechen dann;

Sind so kleine Füße,
mit so kleinen Zehn
Darf man nie drauf treten
können sonst nicht gehn.

Sind so kleine Ohren
scharf und Ihr erlaubt,
Darf man nie zerbrüllen
werden davon taub;

Sind so kleine Münder
sprechen alles aus,
Darf man nie verbieten,
sonst nichts mehr raus.

Sind so klare Augen
die noch alles sehn,
Darf man nie verbinden
können sie nichts mehr sehn.

Sind so kleine Seelen
offen ganz und frei.
Darf man niemals quälen
gehen kaputt dabei;

Ist so ein  kleines Rückgrat
sieht man fast noch nicht
darf man niemals beugen,
weil es sonst zerbricht.

Grade klare Menschen
wärn ein schönes Ziel
Leute ohne Rückgrat
haben wir schon zuviel.

Songtext von Bettina Wegner
nicht sehr glücklich daheim
EIN MÄDCHEN IST HIER BEIM "ESSEN"   SIE WURDE ZWANGSGEFÜTTERT,
WEIL SIE  NICHT ESSEN WOLLTE;
ZWANGSFÜTTERN IST FOLTER; MEIST KOMMT DANN NOCH
ERBRECHEN HINZU;  WER AN EINEM KIND GEWALT ANWENDET
KANN NICHT VERLANGEN, DAS ES ESSEN WILL:

DORT WO DROGEN IM SPIEL SIND, WERDEN DIE
MENSCHEN HERZLOS WIE INSEKTEN;
ES GIBT KEINE GESUNDE WATSCHN;

SCHON DIE BLOSSE VERACHTUNG UND DAS "LINKS"

LIEGENLASSEN KANN EINEM KIND SEHR WEH TUN;

WENN EIN 12-JÄHRIGER AUF EINE 6-JÄHRIGE

AUFPASSEN SOLL, IST DAS MIT SICHERHEIT ÜBERFORDERUNG;

KINDER BRAUCHEN BEACHTUNG UND ZUWENDUNG UND LOB;

DAS FÖRDERT IHRE INTELLIGENZ UND IHRE ENTWICKLUNG;

KINDER DIE LIEBEVOLL BEHANDELT WERDEN, HABEN IN ALLEN

ANDEREN BEREICHEN FAST KEINE PROBLEME;



An den Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer
An Frau Bundesministerin - Bandion-Ortner
An das UN-Antifolterkomitee

INDIVIDUALBESCHWERDE
nach der
UN-KINDERRECHTSKONVENTION
und
GENERELLE BESCHWERDE ÜBER   
KINDERRECHTSVERLETZUNGEN - FOLTER -
UNMENSCHLICHE, GRAUSAME UND ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG  

von Schutzbefohlenen Minderjährigen und Ihren Grosseltern
und der Kindesmutter  durch Jugendämter und Behörden


IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH



Beschwerdeführer und Opfer: Christine  österreichische Staatsbürgerin
Beschwerdeführer und Opfer: Josef österreichischer Staatsbürger

Folterbeschwerde gegen die Republik Österreich insbesondere gegen systemische Foltermethoden von Jugendämtern und Behörden.Wegen seelischer Grausamkeit und erniedrigender Behandlung und Strafe, staatlicher Vernachlässigung, unterlassener Hilfeleistung an Minderjährigen speziell bei Enkelkinder durch eine Sozialarbeiterin.
und Verweigerung der Beweislast

24.11.2015

Die Duldung von Folter, seelischen und körperlichen Grausamkeiten durch Beamte, sowie die nicht ausreichende Gesetzgebung bei Folter unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung in der Republik Österreich wird mit Personalmangel gerechtfertigt, der es ermöglicht, das Phänomen der Folter unmenschlichen, grausamen und erniedrigenden Behandlung als geordnetes Ganzes darzustellen. Somit sind Folterungen und seelische Grausamkeiten unter bestimmten Bedingungen in der Republik Österreich anwendbar. Wenn sich Opfer beispielweise weigern, Geständnisse zu unterzeichnen, falsche Protokolle nicht bejahen oder sich zur Wehr setzen,  Beleidigungen, Demütigungen, Erniedrigungen und seelische Grausamkeiten nicht billigen, so müssen sie Sanktionen, soziale Ausgrenzung, Sachwalterschaften, Anzeigen, Beleidigungen, Demütigungen, Erniedrigungen und seelische Grausamkeiten hinnehmen. Staatsanwälte stellen österreichweit sämtliche Anzeigen gegen Jugendamtsmitarbeiter ein und sondern Folter, unmenschliche grausame und erniedrigende Behandlung und politisch motivierte Sorgerechtsentziehungen und Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter als nicht überprüfungswürdige Einzelfälle aus.

Den Grosseltern und Enkeln wurde das allgemeine Recht auf Freiheit ohne Folter in der Republik Österreich nicht garantiert.
Unabhängigkeit der Justiz und Fairness bei Gerichtsverfahren wurden den Opfern  bis heute verwehrt.
Folter unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung wird gegenwärtig nicht nur als völkerrechtliche Menschenrechtsverletzung, sondern auch als völkerrechtliche Straftat durch die ratifizierenden Staaten der UN Antifolterkonvention anerkannt.

Kinder und Eltern sind der Folter unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung und politisch motivierter Sorgerechtsentziehung, politisch motivierter unterlassener Hilfeleistung durch Jugendämter, Verletzung der Schutzpflicht von Minderjährigen u.a. bei sexuellem Missbrauch an Minderjährigen ausgeliefert ohne wirksame juristische und politische Beschwerde - Möglichkeit.

Betroffene werden bis zum Suizid getrieben.
Da Folter ein Verhalten ist, das nicht offiziell geduldet oder durch Gesetz gebilligt werden kann, muss sie also geheim gehalten werden. Dadurch, dass Folter notwendigerweise geheim gehalten und geleugnet wird, stellt sie die Idee des Gesetzes selbst in Frage. Darüber hinaus hat die Praxis der Folter und Misshandlungen, die jeglicher Transparenz, Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit Hohn spricht, oft noch weiteres menschenverachtendes Unrecht wie politisch motivierte Verschleppungen im Gefolge.
Es ergeben sich vier grundlegende Elemente, wie Folter gemäß der UN – Antifolter - Konvention definiert wird:
dem Opfer werden große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt;
dies erfolgt zu einem bestimmten Zweck;
es handelt sich um eine absichtliche Tat;
diese wird von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder auf dessen Veranlassung oder mit dessen ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis ausgeführt.  

Mit anderen Worten, Folter verursacht vielerlei Formen von Schmerzen, sowohl körperliche als auch seelische. Insbesondere sollte man die psychischen Formen der Misshandlung nicht vergessen, denn oftmals haben gerade sie die schwersten und dauerhaftesten Konsequenzen für die Opfer, die zwar körperlich wiederhergestellt werden können, aber weiterhin an tiefsitzenden psychologischen Traumen leiden.

Während sowohl das Völkerrecht als auch die diversen Gesetze der einzelnen Länder verschiedene Definitionen von Folter beinhalten, nennen sie alle die wesentlichen Merkmale der Folter, wie sie vom UNCAT beschrieben werden. Die Definition der Folterkonvention listet indessen noch verschiedene Zwecke auf, weshalb gefoltert wird. Diese Liste gibt einen Hinweis auf die Zwecke, die hinter dem Zufügen schwerer physischer oder psychischer Schmerzen stehen könnten. Zudem sollten bei der Beurteilung, ob ein Akt des Zufügen von Schmerzen schwerwiegend genug ist, um als Folterung eingestuft zu werden, die besonderen Umstände eines jeden Falles in Betracht gezogen werden.

Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.
In Österreich sind vielfach Wahrnehmungen von Kindesmisshandlung, Folter unmenschlicher und grausamer Behandlung und Strafe unter Verletzung der Kinderrechte, der Grundrechte und des Rechts auf Leben und Überleben und des Rechts auf Freiheit gemacht worden.

Verfolgung und Folter von Kindern und Jugendlichen durch Jugendämter nimmt in der Republik Österreich extrem zu. Dies betrifft Verfolgung und gezielte unterlassene Hilfestellung durch Jugendämter an minderjährigen Kindern und fehlende medizinische und psychologische Versorgung. Die Anzahl von traumatischen Kindern und Jugendlichen ist in der Republik Österreich durch die Verfehlungen von Jugendämtern massiv gestiegen. Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind in einer Atmosphäre von Verfolgung und Folter durch die Republik Österreich aufgewachsen.

Seelische Gewalt sind Handlungen am Kind, die zur Zerstörung des Vertrauens zwischen Kind und Bezugsperson führen und dessen Persönlichkeitsentwicklung ganz massiv behindern. Die Schäden sind folgenschwer und mit denen der körperlichen Misshandlung zu vergleichen.

Seelische Gewalt erleidet ein Kind z.B. wenn ihm ein permanentes Gefühl der Ablehnung vermittelt wird. Das geschieht, indem das Kind verglichen, gedemütigt, verspottet oder kleingemacht wird. Auch Überforderung oder Bestrafung durch Liebesentzug, Einsatz von Liebe als Tauschgegenstand, Gleichgültigkeit und Ignoration ist Gewalt.
Zuwenig oder gar keine Streicheleinheiten sind ebenfalls eine seelische Grausamkeit.

Gravierend sind auch Vorgehensweisen, die dem Kind bewusst Angst machen:
Einsperren in einen Keller oder eine Hundehütte z.B., alleine lassen, Drohungen (nimmt das Kind bitter ernst), Isolation usw. Auch extreme Beschimpfungen des Kindes, Wutanfälle sowie passiv erlebte Gewalt kann das Kind nicht verarbeiten.

Sexueller Missbrauch eines Kindes liegt dann vor, wenn ein Erwachsener oder auch ein Jugendlicher gezielt ein Kind für seine eigene sexuelle Befriedigung benutzt, zu Handlungen, die das Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht verstehen kann und zu denen es auch kein wissentliches Einverständnis geben kann.
Formen sexuellen Kindesmissbrauchs sind z.B.:
Zungenküsse, das Berühren des Kindes an den Geschlechtsteilen, Aufforderung zu Handlungen am Täter oder der Täterin, am eigenen Körper, an anderen Kindern, oraler, vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr, Einführen von Fingern oder Gegenständen.
Ein Kind kann aber auch sexuell missbraucht werden, ohne es zu berühren - durch sexualisierte Bemerkungen, Exhibitionismus, Vorführung oder Herstellung pornographischer Bilder oder Filme.

Dennoch geht es bei all diesen Taten in erster Linie um das Ausleben von Macht - und Dominanzgefühlen. Sexueller Missbrauch ist nicht nur körperliche Gewalt, sondern zusätzlich schwerste seelische Gewalt.

Die Täter und Täterinnen kommen auch hier fatalerweise hauptsächlich aus der eigenen Familie und dem nahen Umfeld. Zu dem sexuellen Missbrauch kommt ein erheblicher Vertrauensmissbrauch und die totale Verwirrung der kindlichen Gefühle. Meist ist der Täter oder die Täterin ja ein Mensch, den das Kind trotz allem liebt. Das macht es dem Kind in der Regel nahezu unmöglich, sich einer anderen Person anzuvertrauen. So steht das Kind beim familiären Missbrauch unter einem Geheimhaltungsdruck, der es zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit, Hilflosigkeit verurteilt - meist viele Jahre lang, wenn nicht sogar für immer.
Der sexuelle Missbrauch durch einen Erwachsenen ist wohl die zutiefst in die Persönlichkeit eingreifende Störung, die einem Kind passieren kann. Es ist eine unglaubliche Leistung, diese Schädigung seelisch, geistig und körperlich zu überleben.
Jedes Kind, das solch schrecklichen oben beschriebenen Dinge erleiden und darüber schweigen muss, sendet dennoch stumme Signale, verzweifelte Hilferufe aus, die von einer aufmerksamen Umwelt durchaus entschlüsselt werden könnten. Um nur einige davon zu nennen:

Das Jugendamt, auf der Bezirkshauptmannschaft  teilte mit, dass sexueller Missbrauch nicht so schlimm sei, da könne man nach Jahren noch eine Therapie machen, dann ist alles wieder gut!
Schlafstörungen, Albträume, Bettnässen, Erbrechen, auffallende Angstzustände, Festklammern, nicht mehr allein sein wollen, Rückzug in Phantasiewelten, Rückfall in babyhaftes Verhalten, Lügen, Leistungsabfall in der Schule, Kontaktabbrüche bisheriger Freundschaften, Angst vor Erwachsenen, plötzliche Sprachstörungen, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, selbstberuhigende Schaukelbewegungen, ständiges unergründbares Nasenbluten (Psychosomatische Blutungen). Bei älteren Kindern kann es auch zum Alkohol - und Drogenmissbrauch, zu kriminellen Handlungen kommen, besonders Diebstählen, aber auch zum Missbrauch an kleineren Kindern (Weitergabe der eigenen Qual).

All diese Signale können auf einen sexuellen Missbrauch hindeuten.
Als einziges „relativ sicheres“ Zeichen eines sexuellen Missbrauchs sehen viele Fachleute das sexualisierte Verhalten eines Kindes an.

Der im Verfassungsrang stehende Artikel 8 der EMRK schützt – unter anderem – auch die Beziehung von Kindern zu nahen Verwandten wie ihren Großeltern.

Außerdem wurde dem substanziierten und mehrfach indizierten Verdacht an einem Missbrauch der betroffenen Minderjährigen Enkelin nicht nachgegangen, was die aus Artikel 8 EMRK und aus Artikel 3 EMRK erfließenden Schutz- und Gewährleistungspflichten verletzt. Aus Artikel 8 EMRK und aus 3 EMRK folgt nämlich nicht nur eine Unterlassungspflicht des Staates (status negativus), sondern auch eine positive Schutzpflicht (status activus).
Artikel 8 EMRK verpflichtet den Staat insofern, für die Durchsetzung von Familienrechten Sorge zu tragen, und Artikel 3 EMRK verpflichtet den Staat, unter anderem auch dafür Sorge zu tragen, dass eine dem Artikel 3 EMRK zuwiderlaufende Behandlung durch staatliche und nichtstaatliche Foltertäter unterbleibt.


Gemeinwohlorientierung ist eine unverzichtbare Grundlage für staatliches Handeln, insofern der Staat diese nicht selber hervorbringen, sondern nur günstige Randbedingungen zu ihrer Entfaltung schaffen kann. Gegenständlich wurde vom Staat die Gemeinwohlorientierung hintangesetzt und die Folter unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung an den Einschreitern ebenso begünstigt wie die staatlichen und nichtstaatlichen Foltertäter.

Die Antifolterkonvention und der übrige Grundrechtsbestand schützt die Gesundheit des Einzelnen im biologisch-physiologischen Sinn. Nichtkörperliche Einwirkungen sind dabei nur insoweit relevant, als sie das Befinden einer Person in einem Maße beeinträchtigen, das dem Zufügen von physischem Schmerz entspricht. Dies ist vorliegend der Fall.

Es besteht ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt, etwa gegen Eingriffe durch psychische Folterung, seelische Quälerei und ähnliche Methoden. Aus der objektiv-rechtlichen Bedeutung folgt die Verpflichtung der Staatsorgane, sich sichernd und fördernd vor das Schutzgut der menschlichen Gesundheit zu stellen und es auch gegen Beeinträchtigungen durch andere abzuschirmen.
Konventionsstaaten sind aufgrund dieser Garantie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Personen vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu schützen.

Die Minderjährige Enkelin wurde nicht vor einer unmenschlichen Behandlung durch Jugendämter geschützt, sondern diese fördern und unterstützen den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen. Insofern wurde – nebst Artikel 8 EMRK – auch die aus Artikel 3 EMRK erwachsende Verpflichtung des Staates verletzt.
Die Beschwerdeführer – als Großeltern der betroffenen Minderjährigen – sind als nahe Angehörige derselben zur Geltendmachung dieser Menschenrechtsverletzungen legitimiert.

Die Beschwerdeführer haben keine Möglichkeit auf eine wirksame innerstaatlicher Beschwerde. Außerstreitverfahren im Familienrecht werden über Jahre geführt um die Betroffenen der staatlichen Kontrolle auszusetzen. Die Betroffenen Großeltern  wurden für ihre Beschwerde sanktioniert,  diskriminiert und gedemütigt. Die Opfer möchten ihre Tochter sowie ihre Enkeltochter beschützen. Politisch vertuschter Kindesmissbrauch wird nach Angaben der Republik Österreich seit Jahrzehnten praktiziert. Die Problematik der Vertuschung ist ein immer wiederkehrender Kreislauf. Jugendämter waren damals wie heute über sexuellen Missbrauch an Kindern informiert. Diese Causa stellt diesbezüglich kein Einzelphänomen dar.



OTS AUSSENDUNG DER FREIHEITLICHEN PARTEI

„OTS0294 5 II 0315 FPK0014                             Di, 11.Mai 2010

FPÖ/Kickl/Missbrauch/Wien/SPÖ/Vettermann

Kickl: Missbrauch an Kindern in Wien muss lückenlos aufgeklärt werden
Utl.: SPÖ verschleiert, dass sie seit einem Jahrzehnt von dem Fall weiß -
     FPÖ für Untersuchungskommission =
  Wien (OTS) - Die Vorgänge rund um den Verdacht des Missbrauchs in
einem Wiener Kinderheim kritisierte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg.
Herbert Kickl scharf. SPÖ-Gemeinderat Vettermann habe im Fall des
Kindesmissbrauchs an Heimkindern erklärt, dass die Stadt in diesem
Fall schnell gehandelt hätte und eine Anlaufstelle für Gewaltopfer
bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet hätte.
Verschwiegen werde freilich, dass die SPÖ und die Jugendanwaltschaft
seit fast einem Jahrzehnt von den Fällen wussten. "Den
Verantwortlichen muss zumindest derselbe Vorwurf gemacht werden, der
seit Wochen der katholischen Kirche gemacht wird, nämlich die Fälle
vertuscht und eine frühe Aufklärung verhindert zu haben", betonte
Kickl.
Damals wären es Lehrer gewesen, die auf massive Missstände in dem
Heim hingewiesen hätten. "Alles wurde damals abgeblockt. Der Lehrer,
der das größte Engagement bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle an
den Tag legte, wurde sogar gekündigt - vielleicht um eine Vertuschung
zu ermöglichen", fuhr Kickl fort.

Neben Sexpartys unter Drogeneinfluss wurden die Kinder dem Anschein
nach damals auch von Personen rund um das Heim als Drogenkuriere
verwendet. Die Heimleitung hätte es damals zudem ermöglicht, dass die
Kinder wochen- und monatelang nicht zum Unterricht in der Schule
erscheinen mussten. Was die Kinder in dieser Zeit gemacht hätten, sei
offengeblieben. Ein Leistungsnachweis über den nie erfolgten
häuslichen Unterricht, der damals hätte stattfinden müssen, sei nicht
erbracht worden.

Die FPÖ fordere jedenfalls die Einrichtung einer
Untersuchungskommission zur lückenlosen Aufklärung der Ereignisse und
zur Klärung aller Verantwortlichkeiten. Es müsse jedes Blatt Papier
in dem betroffenen Heim und den zuständigen Stellen der Stadt
umgedreht werden, um auch die letzten Ecken in diesem Fall
auszuleuchten. "Die FPÖ fordert Bürgermeister Häupl auf, sofort einen
Stab zu bilden, der diesen ungeheuerlichen Vorwürfen gnadenlos auf
den Grund geht", schloss Kickl.
  Freiheitlicher Parlamentsklub“




Wie viele dieser vertuschten Missbrauchsfälle an Minderjährigen wurden durch das Jugendamt betreut, so wie der Enkeltochter und ihre minderjährigen Schwester?

Es wurden die aus Artikel 3 EMRK und aus Artikel 8 EMRK resultierenden prozessualen Schutzpflichten des belangten Staates verletzt:
Am 1. März 2007 haben die Großeltern bei der Polizei  eine Strafanzeige wegen dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs, sowie Drogenmissbrauch an der Minderjährigen und des Quälens einer Minderjährigen angezeigt. Bis heute wurde diesen Verdachtsmomenten nicht im gebotenen Umfange nachgegangen. Die Großeltern wurden nicht einmal dazu einvernommen und das Kind wurde im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren keiner Begutachtung durch Sachverständige zur Untersuchung der Verdachtsmomente zugeführt.

Die Verschleppung und Verschleierung der Sachentscheidung – trotz mehrfacher Urgenzen – währt somit mehr als zwölf Jahre zum erheblichen Schaden von den minderjährigen Kindern .

Die Großeltern, bemerkten bei ihrem Enkelkind  gravierende Verhaltensstörungen, sexuelle Verhaltensweisen und vulgäre Ausdrücke, Selbstverletzungen und es ergab sich der dringende Verdacht auf sexuellen Missbrauch und Verabreichung von Drogen ( Psychopharmaka div. Art). Die minderjährige Enkelin hat Panik vor dem Nachhause gehen. Später stellten sich auch Hinweise für Misshandlung in einem Gutachten heraus. Mit drei Jahren nässt das Mädchen in das Bett und für ihre Überweisungen an das Spital wegen zu geringen Gewichtes gibt es verschiedene Angaben. Im Verdacht steht der Kindesvater.
Im Sept. 2005 hatte die Enkelin einen zeitgleichen Infekt mit gleichem Erreger mit dem Kindesvater. Beide nahmen im selben Monat Antibiotika. Die Tochter sprach später von Chlamydien.
(Die gram-negativen Chlamydien (gr. Chlamys, Genitiv Chlamydos = ‚Mantel‘) bilden eine Familie der Bakterien. Sie können eine Vielzahl von Lebewesen infizieren, auch den Menschen. Chlamydien lösen hier insbesondere Erkrankungen (Chlamydiose) der Schleimhäute im Augen-, Atemwegs- und Genitalbereich aus mit teilweise schwerwiegenden Folgen wie Erblindung oder Unfruchtbarkeit.

Chlamydieninfektionen sind mit Antibiotika gut behandelbar. Behandelte Chlamydieninfektionen ziehen in der Regel keine Folgeschäden nach sich. Nicht behandelte Chlamydienerkrankungen sind jedoch in Entwicklungsländern die häufigste Ursache für vermeidbare Erblindungen. Weiterhin sind sie einer der häufigsten Verursacher sexuell übertragener Erkrankungen weltweit und können unbehandelt zu ektopischen Eileiterschwangerschaften, Frühgeburt, Unfruchtbarkeit oder Arthritis führen. Es gibt auch Hinweise darauf, dass eine bestehende Chlamydieninfektion die Ansteckung mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, einschließlich der Infektion mit HIV, bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr erleichtern kann.)
Die einschreitenden Großeltern gehen davon aus, dass der Kinderarzt bereits zu diesem Zeitpunkt an das Jugendamt Meldung erstattete und weitere Tests für übertragbare Krankheiten, wie einen HIV-Test, an der minderjährigen Angelika anordnete. (Die Kindesmutter hatte keinen Infekt!)

Bereits am 23.11.06 teilten die einschreitenden Großeltern ihre Beobachtungen und den dringenden Verdacht auf Missbrauch, Drogenmissbrauch und Quälen in Bezug auf die minderjährige Enkelin, der Kinder und Jugendschutzanwaltschaft,  mittels drei eingeschriebenen Briefen mit. Diese verwiesen an das Jugendamt . Die darauf folgende Meldung am 6.Dez.2006 beim Jugendamt  wurde bagatellisiert. Die einschreitenden Großeltern wurden nicht ernst genommen. Sogleich wurde ihnen mit der Verleumdungsklage gedroht.

Das Jugendamt  teilte uns mit:  Sexueller Missbrauch sei nicht so schlimm, da könne man nach Jahren noch eine Therapie machen, dann ist alles wieder gut!

Eine Strafanzeige bei der Polizei.2007 wurde vom Korneuburger Landesgericht am 13.4.2007 ohne Untersuchung, dh. Herbeiziehung von Sachverständigen, Gynäkologen, Psychiater und ohne Einvernahme der einschreitenden Großeltern und ohne Begründung zurückgelegt. Die Polizei ermittelte trotz detaillierter Hinweise nicht! Die Beweisanträge für die zeitgleiche Infektion mit dem Kindesvater  und die nicht altersentsprechenden Unfälle wurden ignoriert. Nur eine Einvernahme des mutmaßlichen Täters  , erfolgte erst auf Betreiben der Beschwerdeführer, durch das LG Korneuburg. Akteneinsicht wurde den Großeltern schriftlich verwehrt.
Das Kind sieht sehr schlecht aus. Ihr Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Sie wurde zum „Kinderschutzkind“ (battered child) wie Luca, in Mödling ernannt. Sie hatte eine zeitgleiche Infektion mit dem Vater. Sie hat Ess - und Trinkstörungen, erbricht sporadisch, ist Bettnässerin, verletzt sich selber und hat auffällige Verhaltensstörungen. Die Enkelin wird mehrmals wegen zu geringen Gewichts an das Spital überwiesen. Es findet sich dafür keine plausible Diagnose. Wir konnten in Erfahrung bringen, dass unsere Enkelin „zwangsgefüttert“ wird. Der sexuelle Missbrauch ist offenkundig, diesen wollen die Behörden vertuschen. Wir bekommen keinen Strafprozess. Auch eine einstweilige Verfügung, das Kind zu schützen wurde einfach abgeschafft. Beweisanträge werden ignoriert, Beweismittel unterdrückt. Wir werden kriminalisiert, gelten als Verleumder, Familienzerstörer und geisteskrank. Der Obsorge und Pflegenotstand des Kindes wird vom Jugendamt bagatellisiert. Unsere Beobachtungen haben sich erhärtet. Wir haben auch eine Tochter verloren, welche mit „Tabletten“ beeinflusst und manipuliert wurde. Der mutmaßliche Täter wird von allen Behörden geschützt.“
Im Jahr.2006 wurde den einschreitenden Großeltern am Jugendamt  mitgeteilt, dass sexueller Missbrauch nicht so schlimm sei. Man kann nach Jahren danach noch eine Therapie machen. Nachweislich hat die Sozialarbeiterin  trotz detaillierter Angaben auch wegen Drogenmissbrauch 47 Tage keine Handlungen gesetzt. Telefonate und Gespräche wurden erfunden und Notizen im Nachhinein gefertigt.

Hundertfache Beschwerden von Jugendamtsopfern über unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlungen u.a. durch falsche Protokolle von Jugendamtsmitarbeitern wurden erfolglos bei Staatsanwaltschaften angezeigt und systemisch, selektiv niedergelegt.

Die zuständige Diplomsozialarbeiterin (DSA)  wurde am 1. 3.2007 und am 25.2.2008 von einem NGO Verein angezeigt. Die einschreitenden Großeltern erhielten keine Bestätigung über die eingebrachten Meldungen. Am 6.12.2006 wurde die minderjährige  in die Ambulanz LKH Mödling wegen Gehirnerschütterung mit Erbrechen eingeliefert. Eine weitere Schädel CT erfolgte zu Beginn des Jänner 2007 ( 7.1.07)
Seit 9.1.2007 wird das Kind von der Kinderschutzgruppe des Landeskrankenhauses Mödling als Kinderschutzkind =battered child geführt.

Am 17.1.2007 erscheinen die Eltern mit der Minderjährigen beim Kinderarzt in Bruck/Leitha. Angelika wurde wegen Dehydrierung vorgestellt, der Arzt bemerkte gerötete Schamlippen und attestierte, dass er einen sexuellen Missbrauch nicht ausschließen könne. ( Brief vom 17.1.2007) In einem Schreiben vom 16.1.2008 teilte der Kinderarzt mit, das die Enkelin wiederholt zur Untersuchung wegen zu geringen Gewichtes vorgestellt wird, und an das Landeskrankenhaus Mödling im Oktober 2007 überwiesen wird. Am 2.2.2008 wird die Minderjährige in der Kinderambulanz Mödling wieder vorstellig. Dort stellte die Ärztin einen sehr schlechten Allgemeinzustand des Kindes fest. Das Thema war Husten, Fieber Ohrenschmerzen. Trotzdem wurde der Harn und die Genitalien untersucht. Dies gilt bei Insidern als Hinweis auf Missbrauch. Am 22.1.2008 informiert der Rechtsanwalt  die Beschwerdeführer, per Mail, das Ihr Enkel keinen normalen Krankheitsverlauf hatte und diverse Stellen darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Er erfuhr dies aus seiner „Quelle“ aus dem Spital. Am 22.12009 erfolgt im Zuge des Obsorgeverfahrens eine Untersuchung der Minderjährigen bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, Dr. med. univ. Peter Voitl. Dieser verweigert trotz konkreter Hinweise auf Missbrauch eine Untersuchung des Unterleibes. Er kam auch seiner Dokumentationspflicht nicht nach. Weder Urkunden aus dem Spital, noch den Mutter-Kind-Pass, auf den er sich beruft, will er in Kopie beilegen. Der Sachverständige behauptet, das die Minderjährige mit 5 Jahren und mit genau 15,0 kg gut genährt sei.
 
Die Großmutter machte einen Suizidversuch mit Tabletten. In den letzten Monaten wurden/werden immer mehr Fälle von Suizidversuchen und vollendete Suizide von Folteropfern im Zusammenhang mit Jugendämtern österreichweit wahrgenommen. Teilweise sind diese in den bereits eingereichten Folterbeschwerden nachzuvollziehen. Insbesondere Menschen, die friedlich um ihre Menschenrechte/ Grundrechte, faire Verfahren, unabhängige Gerichte, wirksame Beschwerdemöglichkeiten kämpfen, werden als Regimegegner, verfolgt, gedemütigt, bedroht, besachwaltert, isoliert, existenziell vernichtet und sozial beschämt u.w.
Am 1.3.2007 wurde die Diplomsozialarbeiterin (DSA)  auch wegen Amtsmissbrauch angzeigt.
Es erfolgte am 13. 4. 2007 die Rücklegung ohne Untersuchung, ohne Sachverständige und fehlende Einvernahmen, ohne Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Die Unterlassung der gebotenen Strafverfolgung verletzt Artikel 3 EMRK und Artikel 8 EMRK, jeweils unter dem prozessualen Aspekt (im Sinne staatlicher Schutzpflichten).

Es werden sämtliche wirksamen innerstaatlichen Rechtsmittelmöglichkeiten verwehrt.
Das Handeln (oder Nichthandeln) des Jugendamtes unterliegt keinem verwaltungsrechtlichen Rechtszug, sodass insofern eine Rechtswegerschöpfung vorliegt. Die Säumnis des Gerichtes dagegen, ist auch nicht wirksam bekämpfbar. Alles, was den Beschwerdeführern nach Lage des Falles möglich war, um zu einer raschen Entscheidung zu gelangen, haben sie getan, jedoch bisher vergebens.

Es liegt ersichtlich keine missbräuchliche Ausübung des Beschwerderechts vor.
Es liegt keine Unvereinbarkeit der Beschwerde mit der Konvention oder den Protokollen dazu vor, also keine Unvereinbarkeit.
Artikel 3 der UN – Konvention zum Schutze der Kinderrechte fordert den Kinderschutz bei Folter unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung durch Jugendämter in der Republik Österreich. Ausdrücklich, und nicht nur im Familienrecht, ist gesetzlich sicherzustellen, dass das Kind in jedem Verfahren, ob behördlich oder gerichtlich, bei dem es um seine Zukunft geht, tatsächlich im Mittelpunkt steht, seiner Würde entsprechend angenommen und erkannt und vor weiterer Fehlentwicklung bewahrt wird.
Der Enkelin, samt Ihr Schwester, gebührt daher ein eigener, in der Verfassung hervorgehobener Platz, mit konkreten, für ein einzelnes Kind eindeutig umrissenen Ansprüchen. Im Bereich der Legislative ist darüber hinaus sicherzustellen, dass beide Minderjährigen bei keinem Gesetzesvorhaben bewusst außer Acht gelassen werden. Alle Gesetze sind bei der Umsetzung durch einen besonderen Beauftragten für Folter unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung auf ihre Kinderverträglichkeit zu überprüfen.

die leiblichen Grosseltern.




Trostlos, ohne Hoffnung

Mord an unseren Kindern und Enkelkindern

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